Sondertilgungsrechner
Mit diesem Sondertilgungsrechner sehen Sie, was eine Sondertilgung bei Ihrem laufenden Darlehen bringt. Geben Sie die aktuelle Restschuld, den Sollzins und die restliche Laufzeit ein und ergänzen Sie eine einmalige Sondertilgung, eine monatliche Zusatztilgung oder beides. Der Rechner zeigt die Zinsersparnis, die eingesparten Monate oder die neue Rate und die Restschuld Jahr für Jahr mit und ohne Sondertilgung.
Aktualisiert
Ergebnis
- Eingesparte Monate
- Neue Restlaufzeit (Monate)
- Aktuelle MonatsrateZins und Tilgung
- Neue MonatsrateWenn „Rate senken“ gewählt ist
- VorfälligkeitsentschädigungAuf die einmalige Sondertilgung
- Ersparnis nettoZinsersparnis abzüglich Entschädigung
- ZinsvorteilSumme der Raten minus Ablösebetrag
- Summe der abgelösten Raten
| Jahr | Ohne Sondertilgung | Mit Sondertilgung |
|---|
Die Ergebnisse sind Schätzungen. Die Methodik finden Sie weiter unten.
So nutzen Sie den Rechner
- Aktuelle Restschuld: laut Kontoauszug oder Jahreskontoauszug Ihrer Bank, nicht der ursprüngliche Darlehensbetrag.
- Sollzins: der gebundene Zinssatz pro Jahr laut Vertrag, nicht der effektive Jahreszins.
- Restlaufzeit: die Zahl der noch ausstehenden Monatsraten.
- Sondertilgung und monatliche Zusatztilgung: der Betrag, den Sie jetzt einmalig zahlen, und ein fester Betrag zusätzlich zur Rate.
- Wirkung: Laufzeit verkürzen (gleiche Rate) oder Rate senken (gleiches Laufzeitende).
- Erweiterte Optionen: eine Entschädigung in Prozent der Sondertilgung, falls Ihre Bank eine verlangt. Lassen Sie das Feld leer, wenn die Sondertilgung vertraglich vereinbart und damit kostenfrei ist.
Der Modus letzte Raten ablösen zeigt den Barwert der letzten Raten eines Darlehens mit gleichbleibender Rate.
Berechnungsgrundlage
Zuerst ermittelt der Rechner die Annuität aus Restschuld K, Monatszins i (Sollzins ÷ 12) und Restlaufzeit n:
Rate = K × i ÷ (1 − (1 + i)^−n)
Dann rechnet er das Darlehen Monat für Monat zweimal durch, ohne und mit Sondertilgung. Jeden Monat fallen Zinsen auf die Restschuld an, der Rest der Rate tilgt. Die Zinsersparnis ist die Differenz der Zinssummen. Bei „Rate senken“ wird die Rate nach der Sondertilgung über die verbleibenden Monate neu berechnet; eine monatliche Zusatztilgung verkürzt trotzdem die Laufzeit.
Angenommen wird ein gleichbleibender Sollzins bis zum Ende. Bei einer Baufinanzierung endet die Zinsbindung meist vorher; die Restschuld-Tabelle zeigt, wie viel Sie dann noch anschlussfinanzieren müssen.
Rechenbeispiele
1. 200.000 € Restschuld, 3,8 %, 25 Jahre
Die Rate beträgt 1.033,71 €. Eine Sondertilgung von 10.000 € verkürzt die Laufzeit um 24 Monate und spart 14.887,35 € Zinsen. Kommen 100 € im Monat dazu, sind es 60 Monate und 28.838,75 €.
| Nach Jahren | Restschuld ohne | Restschuld mit 10.000 € + 100 €/Monat |
|---|---|---|
| 5 | 173.589,27 € | 154.903,98 € |
| 10 | 141.661,69 € | 112.476,87 € |
| 15 | 103.064,86 € | 61.187,31 € |
2. Laufzeit verkürzen oder Rate senken?
150.000 € Restschuld, 3,5 %, 240 Monate, Rate 869,94 €, Sondertilgung 20.000 €: Mit verkürzter Laufzeit sind Sie nach 197 Monaten fertig und sparen 17.796,83 € Zinsen. Mit gesenkter Rate zahlen Sie 753,95 € im Monat und sparen 7.838,07 €.
3. Ratenkredit mit Entschädigung
15.000 € Restschuld, 6,9 %, 48 Monate, Rate 358,50 €: 5.000 € vorzeitig getilgt sparen 17 Monate und 1.276,80 € Zinsen. Bei 1 % Entschädigung (50 €) bleiben 1.226,80 €.
Sondertilgung, Kündigung und Vorfälligkeitsentschädigung
Bei einer Baufinanzierung mit festem Sollzins gibt es ein Recht auf Sondertilgung nur, wenn es vereinbart ist. Laut Verbraucherzentrale erlauben viele Banken einmal im Jahr bis zu 5 %, manchmal bis zu 10 % der ursprünglichen Darlehenssumme. Ohne diese Vereinbarung können Sie während der Zinsbindung nur mit berechtigtem Interesse vorzeitig kündigen, etwa beim Verkauf der Immobilie (§ 490 Abs. 2 BGB), und zahlen eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Diese ist kein fester Prozentsatz: Banken berechnen den Zinsschaden meist nach der Aktiv-Passiv-Methode und müssen ersparte Risiko- und Verwaltungskosten abziehen. Feste Grenzen von 1 % bzw. 0,5 % bei höchstens einem Jahr Restlaufzeit gelten nach § 502 Abs. 3 BGB nur für Allgemein-Verbraucherdarlehen wie Ratenkredite. Für Baufinanzierungen ist der Prozentwert im Rechner nur eine grobe Annahme.
Häufige Fragen
Wie viel Sondertilgung ist erlaubt?
So viel, wie Ihr Vertrag vorsieht. Laut Verbraucherzentrale sind bei vielen Banken einmal jährlich 5 %, manchmal 10 % der ursprünglichen Darlehenssumme möglich. Vereinbaren Sie das Recht am besten schon beim Abschluss: Es senkt auch eine spätere Vorfälligkeitsentschädigung, selbst wenn Sie es nie nutzen.
Laufzeit verkürzen oder Rate senken?
Laufzeit verkürzen spart deutlich mehr Zinsen, im Beispiel 2 mehr als das Doppelte. Ob die Bank die Rate nach einer Sondertilgung senkt, regelt Ihr Vertrag.
Kann ich nach 10 Jahren ohne Entschädigung zurückzahlen?
Ja. Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB können Sie ein Darlehen mit gebundenem Sollzins zehn Jahre nach vollständigem Empfang mit sechs Monaten Frist kündigen. Wurde später eine neue Vereinbarung über Zins oder Rückzahlung getroffen, zählt deren Zeitpunkt.
Wann darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen?
Nach § 502 Abs. 2 BGB unter anderem dann, wenn der Vertrag unzureichende Angaben zur Laufzeit, zum Kündigungsrecht oder zur Berechnung der Entschädigung enthält. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, eine verlangte Entschädigung unabhängig prüfen zu lassen.
Lohnt sich die Sondertilgung oder soll ich das Geld anlegen?
Jeder getilgte Euro bringt Ihnen sicher den Sollzins. Vergleichen Sie das mit der Rendite einer Anlage nach Steuern und behalten Sie eine Rücklage für Notfälle; Getilgtes bekommen Sie nicht ohne Weiteres zurück.
Quellen
Unverbindliche Beispielrechnung zu Informationszwecken, keine Finanz- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Darlehensvertrag und die Berechnung Ihrer Bank.