Bahn-Verspätung: Entschädigung berechnen
Kommen Sie mindestens 60 Minuten zu spät am Ziel an, erhalten Sie 25 % des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten 50 %, auch wenn das eigene Personal der Bahn streikt. Der Rechner wendet die EU-Verordnung 2021/782 und die DB-Pauschalen für Zeitkarten, Deutschland-Ticket und BahnCard 100 an, zeigt Ihre Rechte bei Zugausfall und prüft auch SNCF, Renfe und andere EU-Bahnen.
Aktualisiert
Ergebnis
- Begründung
- Grundlage
- Satz
- Auszahlung
- Berechnungsgrundlage (Fahrpreis)
- EU-Mindestbetrag
- Betrag nach Zusage des Unternehmens
- Als GutscheinHöherer Betrag, wenn Sie einen Gutschein wählen.
- Eigene Zusage des Unternehmens
- Betrag, um den es gehtFällig, falls die Bahn die außergewöhnlichen Umstände nicht nachweist.
- Recht auf Erstattung oder Weiterreise
- Erstattung
- Betreuung (Verpflegung, ggf. Hotel)
- Frist für den Antrag
Die Ergebnisse sind Schätzungen. Die Methodik finden Sie weiter unten.
So nutzen Sie den Rechner
- Zug wählen: DB Fernverkehr, Nahverkehr oder eine andere Bahn; für ÖBB, Trenitalia oder Iryo „anderes EU-Bahnunternehmen“ (EU-Minimum).
- Fahrkarte angeben: Bei Hin- und Rückfahrt den Gesamtpreis, zusätzlich den Preis der verspäteten Fahrt, falls er auf der Fahrkarte steht.
- Situation und Verspätung: Maßgeblich ist die Ankunft am Zielbahnhof im Vergleich zum Fahrplan auf Ihrer Fahrkarte.
- Ursache: so, wie die Bahn sie angibt. Nennt sie keine, rechnet das Tool mit Anspruch.
- Zeitkarten: Geben Sie die Zahl der Fälle ab 60 Minuten ein. Laut DB dürfen Sie mehrere Verspätungen ab 20 Minuten innerhalb der Geltungsdauer addieren und gesammelt einreichen, außer bei der BahnCard 100.
So rechnet der Rechner
EU-Mindestentschädigung
| Verspätung am Ziel | Entschädigung |
|---|---|
| unter 60 Minuten | keine |
| 60 bis 119 Minuten | 25 % des Fahrpreises |
| ab 120 Minuten | 50 % des Fahrpreises |
Grundlage ist der tatsächlich gezahlte Preis. Bei Hin- und Rückfahrt zählt der Preis der betroffenen Fahrt, sonst die Hälfte des Gesamtpreises. Beträge unter 4 € zahlt die DB nicht aus, was Art. 19 Abs. 8 der Verordnung erlaubt. Die Bahn zahlt innerhalb eines Monats nach dem Antrag; statt eines Gutscheins können Sie Geld verlangen.
Zeitkarten, Deutschland-Ticket, BahnCard 100
| Fahrkarte | 2. Klasse | 1. Klasse |
|---|---|---|
| Zeitkarte Fernverkehr | 5 € | 7,50 € |
| Zeitkarte Nahverkehr | 1,50 € | 2,25 € |
| BahnCard 100 | 10 € | 15 € |
| Deutschland-Ticket | 1,50 € | – |
Die Pauschale gilt je Fall ab 60 Minuten, insgesamt höchstens 25 % des Kartenwerts, ausgezahlt ab 4 €. Ohne Preisangabe rechnet das Tool beim Deutschland-Ticket mit 63 € im Monat.
Ursache und Streik
Die Bahn muss nicht zahlen, wenn sie nachweist, dass außergewöhnliche Umstände außerhalb des Bahnbetriebs (extremes Wetter, große Naturkatastrophen, schwere Gesundheitskrisen) oder Dritte (Personen im Gleis, Kabeldiebstahl, Polizeieinsatz, Sabotage) die Verspätung unvermeidbar verursacht haben. Ein gewöhnliches Unwetter reicht laut DB nicht. Ein Streik des eigenen Personals und Störungen der Infrastruktur wie Stellwerksausfälle oder Baustellen befreien die Bahn nicht.
Andere Bahnen
Bei TGV INOUI und Intercités vergleicht das Tool mit der SNCF-Garantie G30 (ab 30 Minuten, bis 75 %), bei Renfe mit deren Pünktlichkeitszusage, und zeigt den höheren Betrag. Für TER und Cercanías gelten eigene Regeln des Betreibers.
Beispiele
1. ICE, 1 h 30 zu spät
Fahrkarte für 90 €: 25 % ergeben 22,50 €. Dazu kommen Verpflegung und nötigenfalls ein Hotel.
2. ICE an einem Streiktag
| Fahrkarte 120 € | Ergebnis |
|---|---|
| Ankunft 2 h 15 später | 60 € (50 %), als Geld oder Gutschein |
| Zug fällt aus, Ersatzzug kommt 1 h 40 später an | 30 € (25 %) |
| Zug fällt aus, Sie lassen sich erstatten | 120 € zurück, keine Entschädigung zusätzlich |
| Verspätung war beim Kauf bereits mitgeteilt | keine Entschädigung |
3. Hin- und Rückfahrt
150 € für beide Richtungen, die Rückfahrt kommt 1 h 10 zu spät: Ohne Einzelpreis zählen 75 €, die Entschädigung beträgt 18,75 €. Weist die Fahrkarte für die Rückfahrt 89,90 € aus, sind es 22,48 €.
4. Nahverkehr und Deutschland-Ticket
Ein RE-Ticket für 12 €, 1 h 10 zu spät: 3 € werden nicht ausgezahlt, bei 2 Stunden gibt es 6 €. Mit dem Deutschland-Ticket für 63 € bringen 2 Fälle nichts (3 €), 3 Fälle 4,50 €, 6 Fälle 9 €. Ab 11 Fällen ist mit 15,75 € im Monat die 25-%-Grenze erreicht.
5. Orkan
ICE für 90 €, 2 Stunden zu spät wegen extremen Wetters: wahrscheinlich keine Entschädigung, es geht um 45 €. Verpflegung und Erstattung bleiben Ihnen.
So beantragen Sie die Entschädigung
- Online: im DB Navigator unter „Reisen“, „Vergangene Reisen“, „Entschädigung beantragen“ oder auf bahn.de unter „Meine Reisen“, ohne Kundenkonto mit der zwölfstelligen Auftragsnummer.
- Per Formular: Fahrgastrechte-Formular (im Zug, im Reisezentrum oder als PDF) mit Fahrkarte an DB Fernverkehr AG, Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main.
- Frist: Reichen Sie den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt ein.
- Bei Ablehnung: Widerspruch beim Servicecenter, danach die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. Verstöße gegen die Fahrgastrechte können Sie dem Eisenbahn-Bundesamt melden.
Häufige Fragen
Bekomme ich bei einem Bahnstreik eine Entschädigung?
Ja, wenn das Personal der Bahn selbst streikt, etwa bei Streiks von GDL oder EVG: Laut DB ist ein Streik kein Ausschlussgrund. Keine Entschädigung gibt es, wenn Ihnen die Verspätung schon beim Kauf mitgeteilt wurde oder Sie sich den Fahrpreis erstatten lassen. Bei Inlandsfahrten hebt die DB die Zugbindung ab 20 Minuten erwarteter Verspätung auf, Sie dürfen dann einen anderen Zug nehmen.
Was steht mir bei einem Zugausfall zu?
Bei Ausfall oder ab etwa 60 Minuten erwarteter Verspätung wählen Sie: volle Erstattung innerhalb von 30 Tagen oder Weiterreise ohne Aufpreis, sofort oder später. Meldet sich die Bahn binnen 100 Minuten nach der geplanten Abfahrt nicht mit Alternativen, dürfen Sie selbst Bahn oder Bus eines anderen Anbieters buchen und die notwendigen Kosten zurückfordern. Dazu kommt Betreuung wie Verpflegung.
Gibt es bei Unwetter Geld?
Bei extremem Wetter oder einer großen Naturkatastrophe darf die Bahn die Entschädigung verweigern, wenn sie dies nachweist. Ein gewöhnliches Gewitter reicht nicht. Erstattung, Weiterreise und Betreuung bleiben in jedem Fall bestehen.
Gilt das auch im Ausland oder bei anderen Bahnen?
Die Verordnung gilt für Bahnen in der ganzen EU. Manche zahlen mehr, etwa die SNCF; für Unternehmen außer SNCF und Renfe zeigt das Tool das EU-Minimum. Für Flüge gelten feste Beträge nach einer eigenen Verordnung: Nutzen Sie dafür unseren Rechner zur Flugverspätung.
Kann ich mehrere kleine Verspätungen sammeln?
Mit Zeitkarte und Deutschland-Ticket ja: Sammeln Sie die Fälle, bis mindestens 4 € erreicht sind. Bei Einzelfahrkarten zählt jede Fahrt für sich.
Quellen
- EUR-Lex – Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
- Deutsche Bahn – Fahrgastrechte: Regelungen (Entschädigung, Streik, außergewöhnliche Umstände, Zugbindung)
- Deutsche Bahn – Wie kann ich meine Entschädigung beantragen?
- Deutsche Bahn – Entschädigung für Zeitkarten
- Deutsche Bahn – Deutschland-Ticket: Verspätung und Erstattung
- Bundesministerium für Verkehr – Fahrgastrechte im Zug (Frist, Schlichtung, Eisenbahn-Bundesamt)
Der Rechner liefert eine unverbindliche Einschätzung nach der Verordnung (EU) 2021/782 und den veröffentlichten Bedingungen der Bahnen, Stand 1. November 2026, und ersetzt keine Rechtsberatung. Über die Zahlung entscheidet zunächst das Bahnunternehmen, im Streitfall eine Schlichtungsstelle oder ein Gericht.