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Mehrwertsteuer-Rechner

Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner rechnen Sie einen Nettobetrag in den Bruttobetrag um oder ziehen die Steuer aus einem Bruttopreis heraus – mit dem Regelsteuersatz von 19 %, dem ermäßigten Satz von 7 % oder einem eigenen Prozentsatz. Sie sehen Netto, Brutto und den Steuerbetrag auf den Cent genau. Ob Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer: Gemeint ist dieselbe Steuer.

Aktualisiert

Netto- oder Bruttobetrag, je nach Richtung

z. B. für Rechnungen aus anderen EU-Ländern

So nutzen Sie den Rechner

  1. Geben Sie den Betrag in Euro ein.
  2. Wählen Sie die Richtung: Netto → Brutto, wenn Sie die Steuer aufschlagen wollen, etwa für ein Angebot; Brutto → Netto, wenn Sie wissen wollen, wie viel Steuer in einem Endpreis steckt, etwa auf einem Kassenbon.
  3. Wählen Sie den Steuersatz: 19 %, 7 % oder einen eigenen Satz, zum Beispiel für eine Rechnung aus einem anderen EU-Land.

Der Rechner zeigt Nettobetrag, Bruttobetrag, Mehrwertsteuer und den verwendeten Satz.

So wird gerechnet

Der Steuersatz bezieht sich immer auf den Nettobetrag:

  • Netto → Brutto: Brutto = Netto × (1 + Steuersatz ÷ 100), bei 19 % also Netto × 1,19.
  • Brutto → Netto: Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz ÷ 100), bei 19 % also Brutto ÷ 1,19.
  • Mehrwertsteuer: Brutto − Netto.

Netto und Brutto werden auf volle Cent gerundet; die Steuer ergibt sich als Differenz, damit die Summe immer aufgeht.

Warum nicht einfach 19 % abziehen?

Weil die 19 % auf den Nettopreis aufgeschlagen wurden, sind sie im Bruttopreis ein kleinerer Anteil. In 100 € brutto stecken bei 19 % nur 15,97 € Steuer, nicht 19 € – der Nettobetrag ist 84,03 €. Bei 7 % sind es 6,54 € Steuer und 93,46 € netto. Wer vom Bruttopreis 19 % abzieht, setzt den Nettobetrag zu niedrig an.

Die Steuersätze nach § 12 UStG

SatzGilt zum Beispiel für
19 % (Regelsteuersatz)die meisten Waren und Dienstleistungen, Getränke im Restaurant
7 % (ermäßigt)Lebensmittel, Bücher und Zeitungen, Bahnfahrten, Hotelübernachtungen, seit 2026 dauerhaft Speisen in Restaurant und Catering

Rechenbeispiele

1. Rechnung schreiben: 850 € netto

Eine Grafikerin stellt 850,00 € netto in Rechnung. Mit 19 % kommen 161,50 € Umsatzsteuer hinzu; der Kunde zahlt 1.011,50 € brutto.

2. Steuer aus einem Kassenbon: 59,50 € brutto

Ein Artikel kostet 59,50 € inklusive 19 % MwSt. Netto sind das 50,00 €, die enthaltene Steuer beträgt 9,50 €.

3. Restaurantrechnung 2026

Speisen für 32,10 € und Getränke für 11,90 € (jeweils brutto) werden unterschiedlich besteuert:

PositionSatzNettoMwSt
Speisen 32,10 €7 %30,00 €2,10 €
Getränke 11,90 €19 %10,00 €1,90 €

Rechnen Sie pro Steuersatz einmal und addieren Sie die Ergebnisse.

Gut zu wissen

Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, holen sich die gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück; für sie zählt vor allem der Nettobetrag. Für Privatkunden ist der Bruttopreis der tatsächliche Preis. Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus – auf ihren Rechnungen ist der Betrag zugleich netto und brutto. Bei Leistungen an Unternehmen im Ausland gelten oft Sonderregeln wie das Reverse-Charge-Verfahren.

Häufige Fragen

Ist Umsatzsteuer dasselbe wie Mehrwertsteuer?

Ja. Im Gesetz heißt die Steuer Umsatzsteuer, im Alltag meist Mehrwertsteuer. Es gibt keinen Unterschied bei Sätzen oder Berechnung.

Wie rechne ich Brutto in Netto um?

Teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,19 (bei 19 %) oder durch 1,07 (bei 7 %). Aus 1.190 € brutto werden so 1.000 € netto, die Steuer beträgt 190 €.

Wie viel Mehrwertsteuer ist in 100 € enthalten?

Bei 19 % sind es 15,97 €, bei 7 % sind es 6,54 €. Den Steueranteil am Bruttopreis erhalten Sie, indem Sie den Bruttobetrag durch 119 bzw. 107 teilen und mit 19 bzw. 7 multiplizieren.

Gilt der ermäßigte Satz im Restaurant auch für Getränke?

Nein. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in Restaurants und beim Catering dauerhaft 7 %, Getränke bleiben bei 19 %. Eine Ausnahme sind bestimmte Milchgetränke außer Haus. Bei Menüs mit Getränk muss der Preis auf beide Sätze aufgeteilt werden.

Welche Produkte haben 7 % Mehrwertsteuer?

Unter anderem die meisten Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Fahrkarten im Bahnverkehr, Übernachtungen in Hotels und seit 2026 Restaurantspeisen. Die vollständige Liste steht in § 12 Abs. 2 UStG und der Anlage 2 zum Gesetz.

Wann brauche ich einen eigenen Steuersatz?

Zum Beispiel für Rechnungen aus anderen EU-Ländern oder für alte Belege aus der zweiten Jahreshälfte 2020, als vorübergehend 16 % und 5 % galten. Aus 250 € netto werden mit 16 % 290 € brutto.

Quellen

  1. § 12 UStG — Steuersätze (gesetze-im-internet.de)
  2. IHK Frankfurt — Reduzierter Mehrwertsteuersatz auf Speisen ab 1. Januar 2026
  3. Bundesministerium der Finanzen — BMF-Schreiben vom 22.12.2025 zu Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

Der Rechner dient der Information und ersetzt keine Steuerberatung. Welcher Steuersatz für eine Leistung gilt, richtet sich nach dem Umsatzsteuergesetz und im Zweifel nach Auskunft des Finanzamts oder einer Steuerberatung.