Einkommensteuer-Rechner 2026
Dieser Einkommensteuer-Rechner ermittelt die tarifliche Einkommensteuer 2026 nach § 32a EStG, dazu Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Grundlage ist das zu versteuernde Einkommen (zvE), nicht das Bruttogehalt: Es bleibt übrig, nachdem Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge abgezogen sind. Sie finden es in Ihrem letzten Steuerbescheid. Zusammen veranlagte Ehepaare können mit dem Splittingtarif rechnen.
Aktualisiert
Ergebnis
- Einkommensteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer
- DurchschnittssteuersatzEinkommensteuer ÷ zvE
- GrenzsteuersatzEinkommensteuer auf die nächsten 100 €
- Tarifzone (1 bis 5)Bei Splitting für das halbe zvE
- Gesamtbelastung pro Monat
| zvE | Einzelveranlagung | Zusammenveranlagung |
|---|
Die Ergebnisse sind Schätzungen. Die Methodik finden Sie weiter unten.
So nutzen Sie den Rechner
- Geben Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen für 2026 ein. Bei Zusammenveranlagung ist es das gemeinsame zvE beider Partner.
- Wählen Sie Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung (Splittingverfahren).
- Wählen Sie den Kirchensteuersatz: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Bundesländern, oder keine Kirchensteuer.
Sie erhalten die Gesamtbelastung, die einzelnen Steuern, den Durchschnitts- und den Grenzsteuersatz, die Tarifzone und den Betrag pro Monat. Die Tabelle zeigt die Einkommensteuer für typische Einkommen.
So rechnet der Rechner
Tarif 2026 nach § 32a Abs. 1 EStG
| Zone | zvE | Formel |
|---|---|---|
| 1 | bis 12.348 € | 0 (Grundfreibetrag) |
| 2 | 12.349 bis 17.799 € | (914,51 · y + 1.400) · y |
| 3 | 17.800 bis 69.878 € | (173,10 · z + 2.397) · z + 1.034,87 |
| 4 | 69.879 bis 277.825 € | 0,42 · x − 11.135,63 |
| 5 | ab 277.826 € | 0,45 · x − 19.470,38 |
x ist das auf volle Euro abgerundete zvE, y ein Zehntausendstel des Betrags über dem Grundfreibetrag, z ein Zehntausendstel des Betrags über 17.799 €. Die Steuer wird auf volle Euro abgerundet. In den Zonen 2 und 3 steigt der Grenzsteuersatz von 14 % auf 42 % (Progressionszone), in Zone 5 greift der Spitzensteuersatz von 45 %.
Splitting, Soli, Kirchensteuer
- Splittingverfahren: Die Steuer auf die Hälfte des gemeinsamen zvE wird verdoppelt.
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Einkommensteuer, aber erst, wenn diese 20.350 € (zusammen 40.700 €) übersteigt. Darüber beträgt er höchstens 11,9 % des übersteigenden Betrags (Milderungszone).
- Kirchensteuer: vereinfacht 8 % oder 9 % der Einkommensteuer, ohne Kinderfreibeträge und ohne Kappung.
Rechenbeispiele
1. Ledig, zvE 50.000 €
Einkommensteuer 10.548 €, kein Soli. Der Durchschnittssteuersatz liegt bei 21,10 %, der Grenzsteuersatz bei 35 %. Mit 9 % Kirchensteuer kommen 949,32 € hinzu, insgesamt 11.497,32 € oder 958,11 € im Monat.
2. Ledig, zvE 100.000 €, Kirchensteuer 9 %
Einkommensteuer 30.864 €. Der Soli liegt in der Milderungszone: 11,9 % von 10.514 € ergibt 1.251,16 € statt 1.697,52 € bei vollen 5,5 %. Kirchensteuer 2.777,76 €. Gesamt 34.892,92 €.
3. Ehepaar, gemeinsames zvE 100.000 €
Splittingtarif: 2 × Steuer auf 50.000 € = 21.096 €, kein Soli. Als Einzelperson wären auf 100.000 € 30.864 € Einkommensteuer fällig.
Einkommensteuer 2026 nach zvE (ohne Soli und Kirchensteuer)
| zvE | Einzeln | Zusammen |
|---|---|---|
| 20.000 € | 1.570 € | 0 € |
| 30.000 € | 4.217 € | 870 € |
| 40.000 € | 7.209 € | 3.140 € |
| 60.000 € | 14.233 € | 8.434 € |
| 80.000 € | 22.464 € | 14.418 € |
| 150.000 € | 51.864 € | 40.728 € |
Ergebnis richtig lesen
Der Durchschnittssteuersatz ist der Anteil der Einkommensteuer am zvE. Der Grenzsteuersatz sagt, wie viel von einem zusätzlichen Euro an Einkommensteuer abgeht; der Rechner misst ihn an den nächsten 100 €. Für Arbeitnehmer ist die monatlich einbehaltene Lohnsteuer nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die erst mit der Veranlagung feststeht. Progressionsvorbehalt, Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und Günstigerprüfungen bleiben außen vor. Für Ihre Steuererklärung wenden Sie sich an das Finanzamt, einen Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberaterin.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
12.348 € für Alleinstehende, bei Zusammenveranlagung durch das Splitting effektiv das Doppelte. Bis zu diesem zvE fällt keine Einkommensteuer an. Bei 15.000 € zvE sind es 435 €, ein Durchschnittssteuersatz von 2,90 %.
Ab wann zahlt man Solidaritätszuschlag?
Wenn die Einkommensteuer 2026 über 20.350 € (zusammen 40.700 €) liegt. Bei einem ledigen zvE von 75.000 € beträgt die Einkommensteuer 20.364 €, der Soli nur 1,66 €. Bei 80.000 € sind es 251,56 €. Erst ab rund 117.000 € zvE (ledig) greift der volle Satz von 5,5 %.
Wie groß ist der Splittingvorteil?
Er hängt davon ab, wie ungleich die Einkommen verteilt sind. Verdient ein Partner allein 80.000 € zvE, zahlt er als Einzelperson 22.464 € Einkommensteuer plus 251,56 € Soli. Zusammen veranlagt sind es 14.418 € ohne Soli. Verdienen beide gleich viel, gibt es keinen Splittingvorteil.
Ab welchem Einkommen gilt der Spitzensteuersatz?
Der Grenzsteuersatz von 42 % beginnt 2026 bei 69.879 € zvE, die sogenannte Reichensteuer von 45 % bei 277.826 € (zusammen veranlagt jeweils beim doppelten Betrag). Ein lediger Steuerpflichtiger mit 300.000 € zvE zahlt 115.529 € Einkommensteuer, mit Soli und 8 % Kirchensteuer 131.125,41 €.
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?
Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern eine Erhebungsform der Einkommensteuer: Der Arbeitgeber behält sie monatlich nach Steuerklasse ein. Mit der Steuererklärung wird die tatsächliche Einkommensteuer auf das gesamte zvE berechnet und die gezahlte Lohnsteuer angerechnet.
Kann ich die Kirchensteuer absetzen?
Ja, gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar und mindert das zvE des Jahres, in dem sie gezahlt wurde. Erstattungen werden gegengerechnet.
Quellen
- Einkommensteuergesetz § 32a (Einkommensteuertarif ab Veranlagungszeitraum 2026) — Haufe
- Bundesministerium der Finanzen — Lohn- und Einkommensteuerrechner
- Techniker Krankenkasse — Solidaritätszuschlag 2026: Freigrenzen und Milderungszone
- Stiftung Warentest — FAQ Kirchensteuer (Steuersätze, Kappung, Sonderausgabenabzug)
Der Rechner liefert eine Schätzung zu Informationszwecken und ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich ist allein Ihr Einkommensteuerbescheid.