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Grunderwerbsteuer-Rechner

Mit dem Grunderwerbsteuer-Rechner ermitteln Sie, wie viel Grunderwerbsteuer beim Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks anfällt – mit dem aktuellen Steuersatz Ihres Bundeslands zwischen 3,5 % und 6,5 %. Auf Wunsch rechnet er Notar, Grundbuch und Maklerprovision hinzu und zeigt die gesamten Kaufnebenkosten sowie den Betrag, den Sie insgesamt aufbringen müssen.

Aktualisiert

Laut notariellem Kaufvertrag

Maßgeblich ist die Lage der Immobilie

Inventar, Notar, Grundbuch und Makler

Wird von der Bemessungsgrundlage abgezogen; nur realistische Werte

Näherungswert in % des Kaufpreises

Näherungswert in % des Kaufpreises

Inklusive 19 % USt; 0 ohne Makler

So nutzen Sie den Rechner

  1. Geben Sie den Kaufpreis laut notariellem Kaufvertrag ein.
  2. Wählen Sie das Bundesland, in dem die Immobilie liegt – nicht Ihren Wohnort.
  3. Unter den erweiterten Optionen können Sie mitverkaufte bewegliche Gegenstände wie Einbauküche oder Möbel eintragen sowie die Sätze für Notar, Grundbuch und Makler anpassen. Ohne Makler setzen Sie die Provision auf 0.

Der Rechner zeigt die Grunderwerbsteuer, die Bemessungsgrundlage, jede Nebenkostenposition, die Kaufnebenkosten in Euro und in Prozent des Kaufpreises sowie die Gesamtsumme.

So wird gerechnet

  • Bemessungsgrundlage = Kaufpreis − bewegliche Gegenstände. Steuerpflichtig ist nur der Preis für Grundstück und Gebäude.
  • Grunderwerbsteuer = Bemessungsgrundlage × Steuersatz des Bundeslands, abgerundet auf volle Euro (§ 11 Abs. 2 GrEStG).
  • Freigrenze: Liegt die Bemessungsgrundlage bei höchstens 2.500 €, fällt keine Steuer an (§ 3 Nr. 1 GrEStG). Darüber wird der volle Betrag besteuert, nicht nur der übersteigende Teil.
  • Notar, Grundbuch, Makler werden als Prozentsatz des Kaufpreises angesetzt: standardmäßig 1,5 %, 0,5 % und 3,57 %. Notar- und Grundbuchgebühren richten sich tatsächlich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind nach dem Geschäftswert gestaffelt; die Prozentwerte sind deshalb nur Näherungen.

Grunderwerbsteuer nach Bundesland

BundeslandSteuersatzSteuer bei 400.000 €
Baden-Württemberg5,0 %20.000 €
Bayern3,5 %14.000 €
Berlin6,0 %24.000 €
Brandenburg6,5 %26.000 €
Bremen (seit 1.7.2025)5,5 %22.000 €
Hamburg5,5 %22.000 €
Hessen6,0 %24.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %24.000 €
Niedersachsen5,0 %20.000 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %26.000 €
Rheinland-Pfalz5,0 %20.000 €
Saarland6,5 %26.000 €
Sachsen5,5 %22.000 €
Sachsen-Anhalt5,0 %20.000 €
Schleswig-Holstein6,5 %26.000 €
Thüringen5,0 %20.000 €

Rechenbeispiele

1. Wohnung in Nordrhein-Westfalen für 400.000 €

Mit 6,5 % beträgt die Grunderwerbsteuer 26.000 €. Mit den Standardwerten kommen 6.000 € Notar, 2.000 € Grundbuch und 14.280 € Maklerprovision hinzu. Die Kaufnebenkosten summieren sich auf 48.280 € oder 12,07 % des Kaufpreises; insgesamt benötigen Sie 448.280 €.

2. Haus in Bayern mit Einbauküche

Kaufpreis 523.450 €, davon 12.000 € für die Einbauküche, kein Makler. Die Bemessungsgrundlage sinkt auf 511.450 €, die Steuer auf 17.900 € statt 18.320 € ohne Abzug. Mit 7.851,75 € Notar und 2.617,25 € Grundbuch liegen die Nebenkosten bei 28.369 € (5,42 %), die Gesamtsumme bei 551.819 €.

3. Abrundung und Freigrenze

Eine Wohnung in Bremen für 287.999 € ergibt mit 5,5 % eine Grunderwerbsteuer von 15.839 € – die Cent-Beträge entfallen. Ein Garagenstellplatz in Berlin für 2.400 € bleibt steuerfrei; kostet er 2.600 €, werden 156 € fällig.

Ablauf nach dem Notartermin

Nach der Beurkundung erhalten Sie vom Finanzamt den Grunderwerbsteuerbescheid. Zahlen Sie innerhalb der darin genannten Frist. Erst wenn die Steuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet ist, erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung; ohne sie dürfen Sie nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden (§ 22 GrEStG). Planen Sie die Kaufnebenkosten deshalb von Anfang an in Ihre Finanzierung ein. Die tatsächlichen Notar- und Grundbuchkosten finden Sie in der Kostenrechnung des Notars und der Rechnung des Grundbuchamts.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in meinem Bundesland?

Zwischen 3,5 % in Bayern und 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Jedes Bundesland legt seinen Satz selbst fest; zuletzt hat Bremen ihn zum 1. Juli 2025 auf 5,5 % angehoben. Alle Sätze stehen in der Tabelle oben.

Kann ich die Einbauküche von der Grunderwerbsteuer abziehen?

Bewegliche Gegenstände wie Einbauküche, Möbel oder Markise gehören nicht zum Grundstück und mindern die Bemessungsgrundlage. Weisen Sie sie im Kaufvertrag mit einem realistischen Wert gesondert aus – überhöhte Beträge kann das Finanzamt prüfen und korrigieren. Im Beispiel aus Bayern spart eine Küche für 12.000 € 420 € Steuer.

Gibt es einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer?

Es gibt eine Freigrenze von 2.500 €, keinen Freibetrag. Bis zu diesem Betrag fällt keine Steuer an; liegt der Preis darüber, wird der gesamte Betrag besteuert. Für einen Stellplatz zu 2.600 € in Berlin sind es daher 156 € – der volle Satz von 6,0 % auf den ganzen Preis.

Wann muss ich die Grunderwerbsteuer bezahlen?

Nach Erhalt des Steuerbescheids, innerhalb der dort genannten Frist. Die Zahlung ist Voraussetzung für die Unbedenklichkeitsbescheinigung und damit für Ihre Eintragung als Eigentümer im Grundbuch.

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten insgesamt?

Das hängt vor allem vom Bundesland und davon ab, ob ein Makler beteiligt ist. Im Beispiel aus Nordrhein-Westfalen mit Makler sind es 12,07 % des Kaufpreises, im Beispiel aus Bayern ohne Makler 5,42 %.

Muss ich als Käufer die ganze Maklerprovision zahlen?

Kaufen Sie als Verbraucher eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, muss die Provision seit Dezember 2020 zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden. Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, dürfen Sie höchstens mit der Hälfte belastet werden. Laut Verbraucherzentrale liegt die Gesamtprovision je nach Region oft zwischen 5,95 % und 7,14 % inklusive Umsatzsteuer; die Voreinstellung von 3,57 % entspricht der Hälfte des oberen Werts.

Quellen

  1. Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) — § 3 Nr. 1, § 8, § 11 (gesetze-im-internet.de)
  2. § 22 GrEStG — Unbedenklichkeitsbescheinigung (Gesetzestext)
  3. Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 9/2025 — Steuersatz 5,5 % ab 1. Juli 2025
  4. Haufe — Grunderwerbsteuer: Steuersätze der Bundesländer (Stand 1.7.2025)
  5. Verbraucherzentrale — Maklergebühren bei Immobilien: Welche sind erlaubt, welche nicht?

Der Rechner liefert eine Schätzung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Grunderwerbsteuerbescheid Ihres Finanzamts sowie die Kostenrechnungen von Notar, Grundbuchamt und Makler.