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Brutto-Netto-Rechner 2026

Der Brutto-Netto-Rechner zeigt, was 2026 von Ihrem Gehalt übrig bleibt. Die Lohnsteuer berechnet er nach dem offiziellen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums, dazu Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Ihre Anteile an Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Berücksichtigt werden alle sechs Steuerklassen, Kinderfreibeträge, Ihr Bundesland, der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse, Midi- und Minijobs sowie die private Krankenversicherung.

Aktualisiert

Monats- oder Jahresbetrag, siehe Zeitraum

Zeitraum

Steht auf Ihrer Gehaltsabrechnung

Zähler laut ELStAM; wirkt nur auf Soli und Kirchensteuer

Bestimmt Kirchensteuersatz und Pflegebeitrag (Sachsen)

Krankenversicherung

Durchschnitt 2026: 2,9 %

Gesamtbeitrag vor Arbeitgeberzuschuss

Ab dem 2. Kind unter 25 sinkt der Beitrag

Der Kinderlosenzuschlag gilt erst ab 23

Erweiterte Optionen

Abwählen z. B. bei Befreiung für ein Versorgungswerk

Jahresfreibetrag aus Ihren ELStAM

So nutzen Sie den Rechner

  1. Bruttolohn eingeben, als Monats- oder Jahresbetrag.
  2. Steuerklasse und Kinderfreibeträge wie auf Ihrer Gehaltsabrechnung wählen.
  3. Bundesland und Kirchensteuerpflicht angeben.
  4. Gesetzlich Versicherte tragen den Zusatzbeitrag ihrer Kasse ein, privat Versicherte Monatsbeitrag und Arbeitgeberzuschuss.
  5. Für die Pflegeversicherung Kinder und Alter (ab 23) angeben.
  6. Unter „Erweiterte Optionen“ lassen sich Rentenversicherung (etwa bei einem Versorgungswerk) und Arbeitslosenversicherung abwählen und ein ELStAM-Freibetrag eintragen.

Die Steuerklassen im Überblick

KlasseFür wenLohnsteuer bei 4.000 €/Monat
ILedige, Geschiedene, getrennt Lebende524,50 €
IIAlleinerziehende (Entlastungsbetrag 4.260 €/Jahr), 1 Kind425,33 €
IIIVerheiratete, Partner in V oder ohne Arbeitslohn201,83 €
IVVerheiratete (Regelfall), oft bei ähnlichem Lohn524,50 €
VPartner zu III944,91 €
VIZweit- und weitere Jobs, ohne Pauschbeträge989,25 €

So rechnet der Rechner

Lohnsteuer und Soli folgen dem Programmablaufplan 2026 des BMF, angewandt auf den Jahresarbeitslohn. Eingebaut sind der Grundfreibetrag von 12.348 €, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € und die Vorsorgepauschale. Monatswert = Jahreswert ÷ 12, auf den Cent abgerundet; die Jahresspalte kann daher um Cent von 12 × Monat abweichen. Der Soli von 5,5 % fällt erst an, wenn die Jahreslohnsteuer (nach Kinderfreibeträgen) 20.350 € übersteigt (Klasse III: 40.700 €), danach greift eine Milderungszone. Die Kirchensteuer beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %.

Sozialversicherung 2026 (Arbeitnehmeranteil)

ZweigSatzBemessungsgrenze/Monat
Krankenversicherung7,3 % + ½ Zusatzbeitrag5.812,50 €
Pflegeversicherung1,8 % (Sachsen 2,3 %), kinderlos ab 23 + 0,6 %, ab dem 2. Kind unter 25 je − 0,25 Punkte (bis zum 5.)5.812,50 €
Rentenversicherung9,3 %8.450 €
Arbeitslosenversicherung1,3 %8.450 €

Vorgegeben ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 %; Ihre Krankenkasse kann mehr oder weniger verlangen.

Midijob, Minijob und PKV

Im Übergangsbereich (603,01 bis 2.000 €) zahlen Sie Beiträge auf eine reduzierte Bemessungsgrundlage (Faktor F 2026: 0,6619), die Lohnsteuer richtet sich aber nach dem vollen Lohn. Im Minijob bis 603 € – die Grenze ist an den Mindestlohn von 13,90 € gekoppelt – tragen Sie nur den Eigenanteil zur Rentenversicherung (3,6 %), von dem Sie sich befreien lassen können. Der Rechner unterstellt die 2-%-Pauschsteuer durch den Arbeitgeber; eine Besteuerung nach ELStAM bildet er nicht ab. Bei PKV erscheint der Beitrag abzüglich Arbeitgeberzuschuss (höchstens die Hälfte, 2026 maximal 508,59 € plus 104,63 € für die Pflege, in Sachsen 75,56 €).

Nicht berücksichtigt: Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Boni und Abfindungen, Faktorverfahren, Dienstwagen und andere Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen, Entgeltumwandlung, Versorgungsbezüge, Aktivrente, Hinzurechnungsbetrag, Kirchensteuer-Kappung und Kirchgeld sowie die Kosten des Arbeitgebers.

Rechenbeispiele

1. 4.000 € brutto, Steuerklasse I, kinderlos, NRW

Lohnsteuer 524,50 €, Kranken- 350 €, Pflege- 96 €, Renten- 372 €, Arbeitslosenversicherung 52 €. Ohne Kirchensteuer bleiben 2.605,50 € netto, die Abzüge machen 34,9 % aus. Mit Kirchensteuer (47,20 €): 2.558,30 €.

2. 6.000 € brutto, Klasse III, zwei Kinder, Bayern

Mit zwei Kinderfreibeträgen und 8 % Kirchensteuer: Lohnsteuer 634,33 €, Kirchensteuer 16,93 €, Krankenversicherung 508,59 € (Bemessungsgrenze erreicht), Pflege 90,09 €, Rente 558 €, Arbeitslosenversicherung 78 €. Netto: 4.114,06 €. Jahreswert der Kirchensteuer: 203,20 €, nicht 12 × 16,93 € (PAP-Rundung).

3. Midijob mit 1.500 €

Klasse I, kinderlos: Krankenversicherung 112,37 €, Pflege 31,68 €, Rente 119,43 €, Arbeitslosenversicherung 16,69 €, Lohnsteuer 9,25 €. Netto: 1.210,58 €.

Typische Gehälter (Klasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer)

Brutto/MonatNetto/MonatAbzüge
2.500 €1.768,92 €29,2 %
3.000 €2.054,42 €31,5 %
3.500 €2.333,25 €33,3 %
4.500 €2.871,09 €36,2 %
5.000 €3.130,09 €37,4 %
6.000 €3.641,57 €39,3 %
8.000 €4.679,95 €41,5 %

Ergebnis richtig einordnen

  • III/V oder IV/IV: Verdient ein Partner 5.000 €, der andere 2.500 €, behält der Arbeitgeber mit III/V zusammen 867,49 € Lohnsteuer im Monat ein (401,83 € + 465,66 €), mit IV/IV 969,74 € (782,41 € + 187,33 €). Die Jahressteuer steht aber erst mit der Zusammenveranlagung fest; mit III/V ist die Steuererklärung Pflicht, Nachzahlungen sind möglich. Die Steuerklassenwahl verschiebt also Liquidität, sie spart keine Steuer.
  • Kinderfreibeträge senken nur Soli und Kirchensteuer, nicht die Lohnsteuer. Bei 4.000 € in Klasse I mit einem Kind sinkt die Kirchensteuer durch einen Kinderfreibetrag von 47,86 € auf 26,60 €, die Lohnsteuer bleibt bei 531,83 €. Das Kindergeld berechnet unser Kindergeld-Rechner.
  • Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung. Ihre Einkommensteuer kann abweichen, etwa bei Werbungskosten über 1.230 €. Schätzen können Sie sie mit unserem Einkommensteuer-Rechner.
  • Maßgeblich ist Ihre Lohnabrechnung. Abweichungen um Cent entstehen durch die Rundung je Beitragsbestandteil.

Häufige Fragen

Wie viel netto bleibt von 3.000 € brutto?

In Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer und mit 2,9 % Zusatzbeitrag sind es 2.054,42 € im Monat, mit 9 % Kirchensteuer 2.028,05 €. In Klasse III bleiben 2.312,17 €.

Warum zahlen Kinderlose mehr Pflegeversicherung?

Kinderlose ab 23 zahlen einen Zuschlag von 0,6 %. Bei 4.000 € brutto sind das 96 € statt 72 € mit einem Kind. Eltern von mindestens zwei Kindern unter 25 zahlen weniger: 0,25 Punkte je Kind ab dem zweiten bis zum fünften.

Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?

Im Minijob bis 603 € zahlen Sie höchstens den Eigenanteil zur Rentenversicherung, bei 603 € also 21,71 €; mit Befreiung nichts. Im Übergangsbereich von 603,01 bis 2.000 € sind Sie voll sozialversichert, zahlen aber Beiträge auf eine reduzierte Bemessungsgrundlage, die bis 2.000 € auf den vollen Lohn ansteigt.

Warum gilt in Sachsen ein anderer Pflegebeitrag?

In Sachsen tragen Arbeitnehmer einen höheren Anteil: 2,3 % statt 1,8 %. Bei 4.000 € in Klasse I sind das 116 € statt 96 € Pflegebeitrag, netto bleiben 2.591,59 €.

Wie berücksichtigt der Rechner die private Krankenversicherung?

Geben Sie den gesamten Monatsbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung ein. Bei 7.000 € brutto und 600 € Beitrag zahlt der Arbeitgeber die Hälfte, also 300 €; netto bleiben 4.389,75 €.

Quellen

  1. BMF-Steuerrechner – Programmablaufplan Lohnsteuer 2026 (XML-Pseudocode)
  2. Deutsche Rentenversicherung – Sozialversicherungsrechengrößen 2026
  3. Bundesanzeiger – Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes 2026 (2,9 %)
  4. Bundesgesundheitsministerium – Finanzierung der Pflegeversicherung
  5. Techniker Krankenkasse – Beratungsblatt Übergangsbereich (Midijob)
  6. Deutsche Rentenversicherung – Minijob-Verdienstgrenze steigt 2026 auf 603 Euro

Der Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung für einen laufenden Monatslohn 2026 und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihre Lohnabrechnung und Ihr Steuerbescheid.