Brutto-Netto-Rechner 2026
Der Brutto-Netto-Rechner zeigt, was 2026 von Ihrem Gehalt übrig bleibt. Die Lohnsteuer berechnet er nach dem offiziellen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums, dazu Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Ihre Anteile an Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Berücksichtigt werden alle sechs Steuerklassen, Kinderfreibeträge, Ihr Bundesland, der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse, Midi- und Minijobs sowie die private Krankenversicherung.
Aktualisiert
Ergebnis
- Netto pro Jahr
- Brutto pro Monat
- Lohnsteuer pro Monat
- Solidaritätszuschlag pro Monat
- Kirchensteuer pro Monat
- Krankenversicherung pro MonatBei PKV: Beitrag abzüglich Arbeitgeberzuschuss
- Pflegeversicherung pro Monat
- Rentenversicherung pro Monat
- Arbeitslosenversicherung pro Monat
- Abzüge gesamt pro Monat
- Abzüge in % vom Brutto
- HinweisErscheint bei Minijob, Midijob oder PKV
| Position | Monat | Jahr |
|---|
Die Ergebnisse sind Schätzungen. Die Methodik finden Sie weiter unten.
So nutzen Sie den Rechner
- Bruttolohn eingeben, als Monats- oder Jahresbetrag.
- Steuerklasse und Kinderfreibeträge wie auf Ihrer Gehaltsabrechnung wählen.
- Bundesland und Kirchensteuerpflicht angeben.
- Gesetzlich Versicherte tragen den Zusatzbeitrag ihrer Kasse ein, privat Versicherte Monatsbeitrag und Arbeitgeberzuschuss.
- Für die Pflegeversicherung Kinder und Alter (ab 23) angeben.
- Unter „Erweiterte Optionen“ lassen sich Rentenversicherung (etwa bei einem Versorgungswerk) und Arbeitslosenversicherung abwählen und ein ELStAM-Freibetrag eintragen.
Die Steuerklassen im Überblick
| Klasse | Für wen | Lohnsteuer bei 4.000 €/Monat |
|---|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene, getrennt Lebende | 524,50 € |
| II | Alleinerziehende (Entlastungsbetrag 4.260 €/Jahr), 1 Kind | 425,33 € |
| III | Verheiratete, Partner in V oder ohne Arbeitslohn | 201,83 € |
| IV | Verheiratete (Regelfall), oft bei ähnlichem Lohn | 524,50 € |
| V | Partner zu III | 944,91 € |
| VI | Zweit- und weitere Jobs, ohne Pauschbeträge | 989,25 € |
So rechnet der Rechner
Lohnsteuer und Soli folgen dem Programmablaufplan 2026 des BMF, angewandt auf den Jahresarbeitslohn. Eingebaut sind der Grundfreibetrag von 12.348 €, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € und die Vorsorgepauschale. Monatswert = Jahreswert ÷ 12, auf den Cent abgerundet; die Jahresspalte kann daher um Cent von 12 × Monat abweichen. Der Soli von 5,5 % fällt erst an, wenn die Jahreslohnsteuer (nach Kinderfreibeträgen) 20.350 € übersteigt (Klasse III: 40.700 €), danach greift eine Milderungszone. Die Kirchensteuer beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %.
Sozialversicherung 2026 (Arbeitnehmeranteil)
| Zweig | Satz | Bemessungsgrenze/Monat |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 7,3 % + ½ Zusatzbeitrag | 5.812,50 € |
| Pflegeversicherung | 1,8 % (Sachsen 2,3 %), kinderlos ab 23 + 0,6 %, ab dem 2. Kind unter 25 je − 0,25 Punkte (bis zum 5.) | 5.812,50 € |
| Rentenversicherung | 9,3 % | 8.450 € |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % | 8.450 € |
Vorgegeben ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 %; Ihre Krankenkasse kann mehr oder weniger verlangen.
Midijob, Minijob und PKV
Im Übergangsbereich (603,01 bis 2.000 €) zahlen Sie Beiträge auf eine reduzierte Bemessungsgrundlage (Faktor F 2026: 0,6619), die Lohnsteuer richtet sich aber nach dem vollen Lohn. Im Minijob bis 603 € – die Grenze ist an den Mindestlohn von 13,90 € gekoppelt – tragen Sie nur den Eigenanteil zur Rentenversicherung (3,6 %), von dem Sie sich befreien lassen können. Der Rechner unterstellt die 2-%-Pauschsteuer durch den Arbeitgeber; eine Besteuerung nach ELStAM bildet er nicht ab. Bei PKV erscheint der Beitrag abzüglich Arbeitgeberzuschuss (höchstens die Hälfte, 2026 maximal 508,59 € plus 104,63 € für die Pflege, in Sachsen 75,56 €).
Nicht berücksichtigt: Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Boni und Abfindungen, Faktorverfahren, Dienstwagen und andere Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen, Entgeltumwandlung, Versorgungsbezüge, Aktivrente, Hinzurechnungsbetrag, Kirchensteuer-Kappung und Kirchgeld sowie die Kosten des Arbeitgebers.
Rechenbeispiele
1. 4.000 € brutto, Steuerklasse I, kinderlos, NRW
Lohnsteuer 524,50 €, Kranken- 350 €, Pflege- 96 €, Renten- 372 €, Arbeitslosenversicherung 52 €. Ohne Kirchensteuer bleiben 2.605,50 € netto, die Abzüge machen 34,9 % aus. Mit Kirchensteuer (47,20 €): 2.558,30 €.
2. 6.000 € brutto, Klasse III, zwei Kinder, Bayern
Mit zwei Kinderfreibeträgen und 8 % Kirchensteuer: Lohnsteuer 634,33 €, Kirchensteuer 16,93 €, Krankenversicherung 508,59 € (Bemessungsgrenze erreicht), Pflege 90,09 €, Rente 558 €, Arbeitslosenversicherung 78 €. Netto: 4.114,06 €. Jahreswert der Kirchensteuer: 203,20 €, nicht 12 × 16,93 € (PAP-Rundung).
3. Midijob mit 1.500 €
Klasse I, kinderlos: Krankenversicherung 112,37 €, Pflege 31,68 €, Rente 119,43 €, Arbeitslosenversicherung 16,69 €, Lohnsteuer 9,25 €. Netto: 1.210,58 €.
Typische Gehälter (Klasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer)
| Brutto/Monat | Netto/Monat | Abzüge |
|---|---|---|
| 2.500 € | 1.768,92 € | 29,2 % |
| 3.000 € | 2.054,42 € | 31,5 % |
| 3.500 € | 2.333,25 € | 33,3 % |
| 4.500 € | 2.871,09 € | 36,2 % |
| 5.000 € | 3.130,09 € | 37,4 % |
| 6.000 € | 3.641,57 € | 39,3 % |
| 8.000 € | 4.679,95 € | 41,5 % |
Ergebnis richtig einordnen
- III/V oder IV/IV: Verdient ein Partner 5.000 €, der andere 2.500 €, behält der Arbeitgeber mit III/V zusammen 867,49 € Lohnsteuer im Monat ein (401,83 € + 465,66 €), mit IV/IV 969,74 € (782,41 € + 187,33 €). Die Jahressteuer steht aber erst mit der Zusammenveranlagung fest; mit III/V ist die Steuererklärung Pflicht, Nachzahlungen sind möglich. Die Steuerklassenwahl verschiebt also Liquidität, sie spart keine Steuer.
- Kinderfreibeträge senken nur Soli und Kirchensteuer, nicht die Lohnsteuer. Bei 4.000 € in Klasse I mit einem Kind sinkt die Kirchensteuer durch einen Kinderfreibetrag von 47,86 € auf 26,60 €, die Lohnsteuer bleibt bei 531,83 €. Das Kindergeld berechnet unser Kindergeld-Rechner.
- Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung. Ihre Einkommensteuer kann abweichen, etwa bei Werbungskosten über 1.230 €. Schätzen können Sie sie mit unserem Einkommensteuer-Rechner.
- Maßgeblich ist Ihre Lohnabrechnung. Abweichungen um Cent entstehen durch die Rundung je Beitragsbestandteil.
Häufige Fragen
Wie viel netto bleibt von 3.000 € brutto?
In Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer und mit 2,9 % Zusatzbeitrag sind es 2.054,42 € im Monat, mit 9 % Kirchensteuer 2.028,05 €. In Klasse III bleiben 2.312,17 €.
Warum zahlen Kinderlose mehr Pflegeversicherung?
Kinderlose ab 23 zahlen einen Zuschlag von 0,6 %. Bei 4.000 € brutto sind das 96 € statt 72 € mit einem Kind. Eltern von mindestens zwei Kindern unter 25 zahlen weniger: 0,25 Punkte je Kind ab dem zweiten bis zum fünften.
Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?
Im Minijob bis 603 € zahlen Sie höchstens den Eigenanteil zur Rentenversicherung, bei 603 € also 21,71 €; mit Befreiung nichts. Im Übergangsbereich von 603,01 bis 2.000 € sind Sie voll sozialversichert, zahlen aber Beiträge auf eine reduzierte Bemessungsgrundlage, die bis 2.000 € auf den vollen Lohn ansteigt.
Warum gilt in Sachsen ein anderer Pflegebeitrag?
In Sachsen tragen Arbeitnehmer einen höheren Anteil: 2,3 % statt 1,8 %. Bei 4.000 € in Klasse I sind das 116 € statt 96 € Pflegebeitrag, netto bleiben 2.591,59 €.
Wie berücksichtigt der Rechner die private Krankenversicherung?
Geben Sie den gesamten Monatsbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung ein. Bei 7.000 € brutto und 600 € Beitrag zahlt der Arbeitgeber die Hälfte, also 300 €; netto bleiben 4.389,75 €.
Quellen
- BMF-Steuerrechner – Programmablaufplan Lohnsteuer 2026 (XML-Pseudocode)
- Deutsche Rentenversicherung – Sozialversicherungsrechengrößen 2026
- Bundesanzeiger – Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes 2026 (2,9 %)
- Bundesgesundheitsministerium – Finanzierung der Pflegeversicherung
- Techniker Krankenkasse – Beratungsblatt Übergangsbereich (Midijob)
- Deutsche Rentenversicherung – Minijob-Verdienstgrenze steigt 2026 auf 603 Euro
Der Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung für einen laufenden Monatslohn 2026 und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihre Lohnabrechnung und Ihr Steuerbescheid.