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Arbeitslosengeld-Rechner 2026

Der Arbeitslosengeld-Rechner schätzt Ihr Arbeitslosengeld I für einen Anspruch, der 2026 entsteht. Er rechnet wie die Agentur für Arbeit in Tagessätzen: vom Bruttoverdienst der letzten zwölf Monate über die pauschalen Abzüge zum Leistungsentgelt, davon 60 % oder mit Kind 67 %. Dazu zeigt er, wie lange Sie Anspruch haben und was von einem Nebenverdienst angerechnet wird.

Aktualisiert

Bemessung

Durchschnitt der letzten 12 Monate

Alle beitragspflichtigen Bezüge, Einmalzahlungen im Monat der Auszahlung

Ein volles Jahr ohne Lücken: 365

Die Agentur legt sie nach den passenden Stellen fest

Eingetragen zu Beginn des Jahres, in dem der Anspruch entsteht

Kind im Sinne des § 32 EStG; beim Ehegatten nur, wenn Sie nicht dauernd getrennt leben

Mindestens 12 für einen Anspruch

Ab 50 verlängert sich die Anspruchsdauer

Erweiterte Optionen

Nach Steuern, Beiträgen und Werbungskosten; 165 € bleiben frei

So nutzen Sie den Rechner

  1. Bemessung wählen: „tatsächlich“, wenn Sie in den letzten zwei Jahren mindestens 150 Tage mit Arbeitsentgelt hatten, sonst „fiktiv“ mit Ihrer Qualifikationsgruppe.
  2. Bei gleichmäßigem Lohn das Monatsbrutto eingeben. Hatten Sie Lücken (Krankengeld, unbezahlter Urlaub) oder schwankende Bezüge, nehmen Sie Gesamtbrutto und Tage: alle beitragspflichtigen Bezüge des Zeitraums, Boni im Monat der Auszahlung, und die Kalendertage mit Entgelt.
  3. Die Steuerklasse zu Beginn des Jahres wählen, in dem der Anspruch entsteht.
  4. Ankreuzen, wenn Sie oder Ihr Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner ein Kind im steuerlichen Sinn hat.
  5. Versicherungspflichtige Monate der letzten fünf Jahre und Ihr Alter bei Beginn eintragen.
  6. Unter „Erweiterte Optionen“ ein monatliches Nebeneinkommen (netto) angeben.

So berechnet sich das Arbeitslosengeld

Bemessungsentgelt (§ 151 SGB III): beitragspflichtiges Brutto ÷ Kalendertage mit Entgelt, im Monatsmodus Monatsbrutto × 12 ÷ 365. Gedeckelt ist es durch die Beitragsbemessungsgrenze 2026 von 101.400 € im Jahr, also 277,81 € am Tag. Ab 8.450 € Monatsbrutto steigt das Arbeitslosengeld deshalb nicht weiter.

Leistungsentgelt (§ 153): Vom Bemessungsentgelt zieht die Agentur rein rechnerisch ab:

  • eine Sozialversicherungspauschale von 20 % – ein fester Rechenposten, kein Beitrag, den Sie zahlen;
  • die Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026 des BMF für den Lohnzahlungszeitraum Tag, ohne Kinderfreibeträge und Faktorverfahren;
  • gegebenenfalls den Solidaritätszuschlag.

Kirchensteuer wird nicht abgezogen. Maßgeblich ist die Steuerklasse zu Jahresbeginn. Spätere Änderungen, etwa durch Heirat, zählen ab ihrem Eintritt; einen Klassenwechsel von Ehegatten erkennt die Agentur nur unter den Bedingungen des § 153 Abs. 3 an.

Leistungssatz (§ 149): 60 % des Leistungsentgelts, 67 % mit Kind. Der Tagessatz wird auf den Cent gerundet, ein voller Monat zählt 30 Tage.

Fiktive Bemessung (§ 152)

Ohne 150 Entgelttage in zwei Jahren setzt die Agentur einen Betrag aus der Bezugsgröße 2026 (47.460 €) an. Die Qualifikationsgruppe richtet sich nach den Stellen, auf die sich die Vermittlung in erster Linie richtet – darüber entscheidet die Agentur.

GruppeBemessungsentgelt/TagALG/Monat (Kl. I, 60 %)
1 – Hochschule158,20 €1.843,80 €
2 – Meister, Fachschule131,83 €1.586,10 €
3 – Berufsausbildung105,47 €1.318,20 €
4 – ohne Ausbildung79,10 €1.040,10 €

Anspruchsdauer (§ 147)

VersicherungspflichtAlterAnspruch
12 Monate–6 Monate
16 Monate–8 Monate
20 Monate–10 Monate
24 Monate–12 Monate
30 Monateab 5015 Monate
36 Monateab 5518 Monate
48 Monateab 5824 Monate

Die Rahmenfrist von 30 Monaten für die Mindestversicherungszeit prüft der Rechner nicht. Nicht berücksichtigt sind außerdem Sperrzeit, Ruhen wegen Abfindung oder Urlaubsabgeltung, verkürzte Anwartschaftszeit, Restansprüche, Teilarbeitslosengeld und der höhere Freibetrag für eine schon bestehende Nebentätigkeit.

Rechenbeispiele

1. 3.000 € brutto, Steuerklasse I

Bemessungsentgelt 98,63 €, SV-Pauschale 19,73 €, Lohnsteuer 9,63 €, Leistungsentgelt 69,27 €. Ohne Kind: 41,56 € am Tag, 1.246,80 € im Monat. Mit Kind (67 %): 46,41 € am Tag, 1.392,30 €. Bei 24 Versicherungsmonaten und 40 Jahren: 12 Monate Anspruch.

2. Lücke durch Krankengeld

30.000 € Gesamtbrutto an 300 Tagen mit Entgelt ergeben 100,00 € Bemessungsentgelt und in Klasse I ohne Kind 42,04 € am Tag, 1.261,20 € im Monat. Das Krankengeld zählt nicht mit, die Tage ohne Entgelt aber auch nicht.

3. Nebenjob mit 400 € netto

Über dem Freibetrag von 165 € werden 235 € angerechnet. Aus 1.246,80 € werden 1.011,80 € ausgezahlt.

Arbeitslosengeld nach Monatsbrutto

Brutto/MonatKl. I, ohne KindKl. III, mit Kind
2.000 €895,50 €1.057,20 €
4.000 €1.582,80 €1.983,00 €
6.000 €2.205,00 €2.763,60 €
8.450 € und mehr2.811,00 €3.621,30 €

In Klasse V ohne Kind sind es bei 4.000 € nur 1.332,00 €, ab der Bemessungsgrenze 2.424,30 €.

Ergebnis einordnen

  • Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung. Anders als beim Bürgergeld spielen Vermögen und Partnereinkommen keine Rolle, nur Ihr früheres Entgelt.
  • Steuerfrei, aber nicht ohne Folgen: Das Arbeitslosengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen im selben Jahr. Den Tarif zeigt unser Einkommensteuer-Rechner, den Progressionsvorbehalt rechnet er nicht mit.
  • Sperrzeit: Nach eigener Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag ruht der Anspruch in der Regel 12 Wochen, und die Anspruchsdauer verkürzt sich um mindestens ein Viertel. Der Rechner berücksichtigt das nicht.
  • Abfindung: Wurde die Kündigungsfrist nicht eingehalten, kann der Anspruch ruhen. Was von einer Abfindung netto bleibt, zeigt unser Abfindungsrechner.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld maximal?

Für einen Anspruch ab 2026 in Steuerklasse I ohne Kind sind es höchstens 2.811,00 € im Monat, weil das Bemessungsentgelt bei 277,81 € am Tag gedeckelt ist. In Klasse III mit Kind liegt der Höchstbetrag bei 3.621,30 €.

Wann muss ich mich arbeitsuchend melden?

Spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses, bei kürzerer Vorwarnung innerhalb von drei Tagen (§ 38 SGB III); sonst droht eine Sperrzeit von einer Woche. Arbeitslos melden Sie sich zusätzlich, online oder persönlich, spätestens am ersten Tag ohne Arbeit (§ 141 SGB III).

Warum wird mit 30 Tagen pro Monat gerechnet?

Das Arbeitslosengeld ist eine Tagesleistung. Für einen vollen Kalendermonat setzt § 339 SGB III 30 Tage an, auch im Februar oder in Monaten mit 31 Tagen.

Wie viel darf ich neben dem Arbeitslosengeld verdienen?

Vom Nettoverdienst nach Abzug von Steuern, Beiträgen und Werbungskosten bleiben 165 € im Monat anrechnungsfrei, der Rest mindert das Arbeitslosengeld. Die Nebentätigkeit muss unter 15 Wochenstunden bleiben, sonst gelten Sie nicht mehr als arbeitslos.

Wird die Kirchensteuer abgezogen?

Nein. Das Leistungsentgelt mindern nur SV-Pauschale, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag. Ihr Arbeitslosengeld ist deshalb unabhängig davon gleich, ob Sie Kirchenmitglied sind.

Was passiert, wenn ich keine zwölf Monate versichert war?

Dann besteht in der Regel kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I; der Rechner zeigt den Betrag nur zur Information und eine Anspruchsdauer von 0. Die verkürzte Anwartschaftszeit für kurz befristete Beschäftigungen bildet er nicht ab.

Quellen

  1. Bundesagentur für Arbeit – Arbeitslosengeld: Anspruch, Höhe, Dauer
  2. Bundesagentur für Arbeit – Merkblatt 1 für Arbeitslose
  3. Bundesagentur für Arbeit – Fachliche Weisungen zu § 153 SGB III (Leistungsentgelt)
  4. § 153 SGB III – Leistungsentgelt (dejure.org)
  5. § 38 SGB III – Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden (dejure.org)
  6. Deutsche Rentenversicherung – Sozialversicherungsrechengrößen 2026

Der Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung für einen Anspruch, der 2026 entsteht, und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit.