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Trinkgeld-Rechner

Mit diesem Trinkgeld-Rechner sehen Sie sofort, wie viel Trinkgeld ein bestimmter Prozentsatz ausmacht und was jeder zahlt, wenn die Rechnung geteilt wird. Geben Sie den Betrag, den Prozentsatz und die Zahl der Personen ein. Sie erhalten Trinkgeld, Gesamtbetrag und Anteil pro Kopf – und können den Gesamtbetrag oder jeden Anteil auf den nächsten vollen Euro aufrunden.

Aktualisiert

Endbetrag laut Bon, inkl. MwSt.

Prozentsatz zwischen 0 und 100

Teilt den Betrag zu gleichen Teilen

Erweiterte Optionen

Auf den nächsten vollen Euro

So nutzen Sie den Rechner

  1. Rechnungsbetrag: der Endbetrag auf dem Bon. Speisekarten in Deutschland weisen Endpreise aus, Mehrwertsteuer und Bedienung sind also schon enthalten.
  2. Trinkgeld in Prozent: voreingestellt sind 10 %. Sie können jeden Wert zwischen 0 und 100 eingeben, auch 0.
  3. Anzahl Personen: bei einer Einzelrechnung 1. Ab 2 Personen zeigt der Rechner zusätzlich den Betrag und das Trinkgeld pro Person.
  4. Erweiterte Optionen – Aufrunden: nicht runden, den Gesamtbetrag auf volle Euro aufrunden oder den Anteil jeder Person auf volle Euro aufrunden.

Die Werte pro Person erscheinen nur, wenn Sie die Rechnung auf mindestens zwei Personen aufteilen.

So wird gerechnet

Der Prozentsatz wird auf den Rechnungsbetrag aufgeschlagen:

Gesamtbetrag = Rechnung × (1 + Trinkgeld-% ÷ 100)

Das Ergebnis wird auf den Cent gerundet. Beim Aufrunden des Gesamtbetrags geht es auf den nächsten vollen Euro; beim Aufrunden pro Person wird jeder Anteil auf volle Euro gebracht und mit der Personenzahl multipliziert. Das Trinkgeld ergibt sich immer als Gesamtbetrag − Rechnung. Wer aufrundet, gibt also etwas mehr als den eingegebenen Prozentsatz.

Die Aufteilung erfolgt zu gleichen Teilen. Hat jeder sehr unterschiedlich bestellt, rechnen Sie am besten jede Person einzeln mit ihrem eigenen Betrag.

Rechenbeispiele

1. Abendessen zu zweit

Die Rechnung beträgt 43,60 €. Bei 10 % sind das 4,36 € Trinkgeld und 47,96 € insgesamt. Mit Aufrunden des Gesamtbetrags zahlen Sie 48,00 €, das Trinkgeld liegt dann bei 4,40 €. Mit 5 % und Aufrunden wären es 46,00 € und 2,40 € Trinkgeld.

2. Vier Kollegen teilen die Rechnung

127,80 € mit 10 % Trinkgeld und Aufrunden pro Person: Jeder zahlt 36,00 €, zusammen 144,00 €. Das Trinkgeld beträgt 16,20 €, also 4,05 € pro Person.

3. Taxifahrt

Der Fahrpreis liegt bei 18,40 €. Mit 10 % und Aufrunden zahlen Sie 21,00 € (2,60 € Trinkgeld), mit 5 % und Aufrunden 20,00 € (1,60 € Trinkgeld).

Trinkgeld in Deutschland

Trinkgeld ist in Deutschland freiwillig. Die Preise auf der Karte sind nach der Preisangabenverordnung Gesamtpreise, die Bedienung gehört also schon dazu. Verbraucher-Ratgeber nennen im Restaurant häufig etwa 5 bis 10 % des Rechnungsbetrags als üblich, im Taxi wird oft aufgerundet oder rund 10 % gegeben, in Bars meist das Wechselgeld liegen gelassen. Das sind Gepflogenheiten, keine Pflicht – weniger oder gar kein Trinkgeld ist genauso zulässig.

Beim Bezahlen mit Karte schlagen viele Terminals feste Prozentsätze vor. Der Verbraucherzentrale Bundesverband betont, dass niemand verpflichtet ist, Trinkgeld zu geben. In einer forsa-Umfrage für den vzbv vom August 2026 gaben 53 % an, sich zum Trinkgeld gedrängt zu fühlen, wenn die Prozent-Optionen größer oder auffälliger dargestellt sind als „kein Trinkgeld“.

Häufige Fragen

Wie viel Trinkgeld gibt man in Deutschland?

Eine feste Regel gibt es nicht. Im Restaurant gelten etwa 5 bis 10 % als verbreitet, häufig wird einfach auf einen runden Betrag aufgerundet. Wie viel Sie geben, hängt von Ihrer Zufriedenheit ab.

Ist Trinkgeld Pflicht?

Nein. Die Bedienung ist im Preis enthalten, Trinkgeld ist ein freiwilliges Dankeschön. Das gilt auch, wenn das Kartenterminal Prozentsätze vorschlägt – Sie können stets einen eigenen Betrag oder kein Trinkgeld wählen.

Berechnet man das Trinkgeld vom Brutto- oder Nettobetrag?

Vom Betrag auf der Rechnung. In Gaststätten ist das bereits der Bruttopreis mit Mehrwertsteuer, eine eigene Umrechnung ist also nicht nötig.

Muss die Bedienung Trinkgeld versteuern?

Trinkgeld, das Arbeitnehmer von Gästen freiwillig und ohne Rechtsanspruch erhalten, ist nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei. Für Selbstständige und Inhaber gilt diese Befreiung nicht.

Wie teile ich Rechnung und Trinkgeld in der Gruppe?

Geben Sie den Gesamtbetrag, den Prozentsatz und die Zahl der Personen ein. Mit „Anteil pro Person aufrunden“ zahlt jeder einen glatten Betrag, die Differenz geht ins Trinkgeld.

Warum ist das Trinkgeld höher als der eingegebene Prozentsatz?

Weil Sie das Aufrunden aktiviert haben. Der Rechner hebt den Gesamtbetrag oder jeden Anteil auf den nächsten vollen Euro an und zählt den Unterschied zum Trinkgeld.

Quellen

  1. Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) — „Niemand ist verpflichtet, bei der Kartenzahlung Trinkgeld zu geben“ (24.08.2026)
  2. § 13 Preisangabenverordnung (PAngV) — Gaststätten, Beherbergungsbetriebe
  3. § 3 Einkommensteuergesetz (EStG) — Steuerfreie Einnahmen, Nr. 51 Trinkgelder
  4. Sparkasse.de — Trinkgeld-Knigge

Dieser Rechner liefert unverbindliche Rechenwerte. Ob und wie viel Trinkgeld Sie geben, entscheiden Sie selbst.