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Stückpreis-Rechner

Ist die Großpackung wirklich günstiger? Der Stückpreis-Rechner vergleicht zwei oder drei Angebote und zeigt Ihnen den Grundpreis pro Kilogramm, pro Liter oder pro Stück, das günstigste Angebot und Ihre Ersparnis in Prozent. Geben Sie Preis, Menge und Einheit jeder Packung ein. Sie können Gramm und Kilogramm oder Milliliter und Liter mischen, der Rechner rechnet um.

Aktualisiert

Füllmenge laut Etikett

Gleiche Art wie A: Gewicht, Volumen oder Stück

Optional

Optional; zusammen mit Preis C ausfüllen

So nutzen Sie den Rechner

  1. Geben Sie für Packung A und B den Preis, die Füllmenge laut Etikett und die Einheit ein.
  2. Optional vergleichen Sie eine Packung C: Füllen Sie Preis und Menge aus oder lassen Sie beides leer.
  3. Wählen Sie für alle Packungen dieselbe Art von Einheit: Gewicht (g, kg), Volumen (ml, l) oder Stückzahl (Rollen, Eier, Tabs).

Sie sehen den Preis pro kg, l oder Stück jeder Packung, das günstigste Angebot und wie viel billiger es pro Einheit ist als das teuerste. Der Preis für C erscheint nur, wenn Sie C ausfüllen.

So wird gerechnet

Jede Menge wird in die Bezugseinheit umgerechnet und der Preis durch diese Menge geteilt:

Grundpreis = Preis ÷ Menge in kg, l oder Stück

500 g sind also 0,5 kg, 450 ml sind 0,45 l. Die Ersparnis vergleicht den niedrigsten mit dem höchsten Grundpreis: Ersparnis = 1 − günstigster ÷ teuerster. Sind zwei Grundpreise exakt gleich, zeigt der Rechner Gleichstand an.

Grundpreis nach der Preisangabenverordnung

Nach § 4 PAngV müssen Händler bei Ware in Fertigpackungen neben dem Gesamtpreis den Grundpreis angeben, unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar. Bezugsgröße ist nach § 5 PAngV 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Meter, 1 Quadratmeter oder 1 Kubikmeter. Seit dem 28. Mai 2022 entfällt die frühere Angabe pro 100 g oder 100 ml bei kleinen Packungen; bei loser Ware ist sie weiter möglich. Ausgenommen sind unter anderem Waren unter 10 g oder 10 ml und kleine Läden mit überwiegender Bedienung. Ein Preis pro Stück ist in der PAngV nicht vorgeschrieben.

Rechenbeispiele

1. Kaffee: 500 g oder 1 kg

500 g für 6,99 € ergeben 13,98 €/kg, 1 kg für 12,99 € kostet 12,99 €/kg. Die Kilopackung ist 7,1 % günstiger.

2. Spülmittel in drei Größen

PackungMengePreisGrundpreis
A450 ml1,25 €2,78 €/l
B900 ml2,15 €2,39 €/l
C5 l9,95 €1,99 €/l

Der 5-Liter-Kanister ist pro Liter 28,4 % günstiger als die kleine Flasche.

3. Toilettenpapier: 10 oder 16 Rollen

10 Rollen für 3,95 € kosten rund 0,40 € pro Rolle, 16 Rollen für 5,95 € rund 0,37 €. Die große Packung spart 5,9 %. Haben die Rollen unterschiedlich viele Blätter, geben Sie besser die Gesamtzahl der Blätter als Stückzahl ein.

4. Gleichstand

1 kg Mehl für 2,00 € und 500 g für 1,00 € kosten beide 2,00 €/kg; der Rechner zeigt Gleichstand.

Gut zu wissen

Im Supermarkt steht der Grundpreis meist klein auf dem Regaletikett unter dem Verkaufspreis. Der Rechner hilft, wenn Sie Angebote verschiedener Geschäfte oder Onlineshops vergleichen, bei Aktionen wie „3 für 2“ oder bei Stückware ohne Grundpreis. Eine Großpackung lohnt sich nur, wenn Sie sie vor dem Mindesthaltbarkeitsdatum verbrauchen.

Häufige Fragen

Wie berechne ich den Grundpreis?

Teilen Sie den Preis durch die Menge in Kilogramm oder Liter. 500 g für 6,99 € ergeben 6,99 ÷ 0,5 = 13,98 € pro Kilogramm.

Ist die Angabe des Grundpreises Pflicht?

Ja, für Waren in Fertigpackungen und offenen Packungen nach § 4 PAngV, mit Ausnahmen etwa für Waren unter 10 g oder 10 ml, für Automaten und für kleine Läden mit überwiegender Bedienung. Bei loser Ware genügt der Grundpreis allein.

Warum gibt es keinen Grundpreis pro 100 g mehr?

Mit der neuen Preisangabenverordnung vom 28. Mai 2022 ist die Bezugsgröße bei Fertigpackungen einheitlich 1 kg oder 1 l. Das macht Packungen unterschiedlicher Größe direkt vergleichbar.

Ist die Großpackung immer günstiger?

Nein. Sonderangebote und Handelsmarken machen oft die kleine Packung günstiger. Vergleichen Sie immer den Grundpreis.

Warum meldet der Rechner unpassende Einheiten?

Sie haben Gewicht, Volumen und Stück gemischt, etwa Gramm und Milliliter. Wählen Sie für alle Packungen dieselbe Art von Einheit.

Quellen

  1. Preisangabenverordnung (PAngV) vom 12. November 2021 — gesetze-im-internet.de
  2. Verbraucherzentrale — Pflicht zur Angabe des Grundpreises ermöglicht direkten Preisvergleich
  3. EUR-Lex — Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse

Die Ergebnisse hängen von Ihren Eingaben ab. Maßgeblich ist die Füllmenge auf der Verpackung.