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Rentenrechner: gesetzliche Rente schätzen

Mit diesem Rentenrechner schätzen Sie Ihre gesetzliche Altersrente aus Entgeltpunkten: brutto, nach Kranken- und Pflegeversicherung und nach einer groben Einkommensteuer. Grundlage ist der aktuelle Rentenwert von 42,52 € seit 1. Juli 2026. Sie geben Ihre Punkte direkt ein, übernehmen den Betrag aus Ihrer Renteninformation oder rechnen vereinfacht mit Jahren und Gehalt.

Aktualisiert

Bestimmt Regelaltersgrenze und Rentenbeginn

Aus Rentenauskunft oder Versicherungsverlauf

Altersrente aus den bisherigen Beiträgen, nicht die Hochrechnung

Bestimmt den Rentenwert für die Umrechnung

Halbe Jahre möglich

Bezogen auf das heutige Lohnniveau

Ab Juli 2026, halbe Jahre möglich

Über 101.400 € zählt nicht

Nur, wenn noch nicht im Rentenkonto

Nur, wenn noch nicht im Rentenkonto

Vor der Regelaltersgrenze nur mit 35 Jahren Wartezeit

Krankenversicherung im Ruhestand

Durchschnitt 2026: 2,9 %

Rente als einzige Einkunft, Grundtarif

Für die Rentenlücke

Anteil am letzten Nettogehalt

Erweiterte Optionen

0 % = Ihr Gehalt wächst wie der Durchschnitt

0 % = Beträge in heutigem Geld

So nutzen Sie den Rentenrechner

  1. Geburtsdatum eingeben: Daraus folgen Regelaltersgrenze und Rentenbeginn.
  2. Bisherige Entgeltpunkte: als Zahl, als Betrag aus der Renteninformation oder vereinfacht mit Jahren und Durchschnittsbrutto in heutigen Werten.
  3. Künftige Beitragsjahre bis zum Rentenbeginn und Ihr heutiges Jahresbrutto ergänzen.
  4. Kinder nur eintragen, wenn ihre Erziehungszeiten noch nicht im Rentenkonto stehen. Sie werden nur auf Antrag erfasst und einem Elternteil zugeordnet.
  5. Rentenbeginn wählen: Regelaltersgrenze, nach 45 Jahren oder Wunschalter.
  6. Krankenversicherung: KVdR mit dem Zusatzbeitrag Ihrer Kasse oder private Versicherung mit Monatsbeitrag inklusive Pflege. Für die Rentenlücke optional das letzte Nettogehalt.

So rechnet der Rechner

Monatsrente brutto = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor 1,0.

  • Entgeltpunkte: Jahresbrutto ÷ vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026 (51.944 €). Über der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € zählt nichts, also höchstens 1,9521 EP pro Jahr.
  • Renteninformation: Betrag ÷ Rentenwert zum Datum des Briefs (42,52 € ab 1. Juli 2026, davor 40,79 €).
  • Kindererziehungszeiten: 0,0833 EP je Monat. Kinder ab 1992: 36 Monate, rund 3 EP. Kinder vor 1992: 30 Monate, bei Rentenbeginn ab Januar 2027 wegen der Mütterrente III ebenfalls 36.
  • Zugangsfaktor: −0,3 % je Monat vor der Regelaltersgrenze (65 bis 67 Jahre je nach Jahrgang), +0,5 % je Monat danach. Die Rente für besonders langjährig Versicherte (63 bis 65 Jahre je nach Jahrgang) ist abschlagsfrei.
  • KVdR: halber allgemeiner Beitrag von 14,6 % plus halber Zusatzbeitrag (vorbelegt: Durchschnitt 2,9 %). Pflege 3,6 % voll, kinderlos 4,2 %, ab dem zweiten Kind unter 25 je 0,25 Punkte weniger; Grenze 5.812,50 € im Monat. PKV: Beitrag minus Zuschuss (8,75 % der Rente, höchstens die Hälfte des Beitrags).
  • Steuer grob: Jahresrente × Besteuerungsanteil (Rentenbeginn 2026: 84 %, je Jahr 0,5 Punkte mehr, 100 % ab 2058) − 102 € und 36 € Pauschbeträge − KV/PV-Beiträge, Grundtarif 2026.
  • Rentenanpassung (erweitert): Bei 0 % sind alle Beträge in heutigem Geld; sonst steigt der Rentenwert jeweils zum 1. Juli.

Rechenbeispiele

1. Standardrente mit 45 Entgeltpunkten

Geboren am 15. März 1960, Regelaltersgrenze 66 Jahre und 4 Monate, Beginn August 2026: 45 × 42,52 € = 1.913,40 € brutto. Krankenversicherung 167,42 €, Pflege 68,88 €, bleiben 1.677,10 €. Besteuerungsanteil 84 %, Steuer grob 58,17 €, nach Steuer 1.618,93 €.

2. Rente mit 63, Jahrgang 1964

Geboren am 1. Juli 1964, 40 EP. Mit 67 (Juli 2031) ergibt das in heutigen Werten 1.700,80 €. Mit 63 (Juli 2027) liegen 48 Monate davor: 14,4 % Abschlag, Zugangsfaktor 0,856, 34,2400 persönliche EP, 1.455,88 € brutto. Voraussetzung: 35 Jahre Wartezeit.

3. Renteninformation und Rentenlücke

Jahrgang 1975, Brief vom Mai 2026 mit 1.200 €: 1.200 ÷ 40,79 = 29,4190 EP. Weitere 16 Jahre mit 55.000 € bringen 16,9408 EP. Rentenbeginn Juli 2042: 1.971,22 € brutto in heutigen Werten, 1.623,45 € nach KV/PV und Steuer (Besteuerungsanteil 92 %). Ziel 80 % von 2.850 € Nettogehalt = 2.280 €, Rentenlücke 656,55 € im Monat.

Ergebnis richtig einordnen

Das Ergebnis ist eine Schätzung, keine Berechnung der Deutschen Rentenversicherung. Nicht berücksichtigt sind Anrechnungszeiten (Schule, Studium, Arbeitslosigkeit), Kinderberücksichtigungszeiten, Grundrentenzuschlag, Versorgungsausgleich, Minijobs, Teilrente und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Ob Sie 35 oder 45 Jahre Wartezeit erfüllen, prüft der Rechner nicht. Der Zielwert von 80 % ist eine verbreitete Planungsannahme, keine Regel. Verbindlich sind nur Ihre Rentenauskunft und der Rentenbescheid.

Häufige Fragen

Wie viel ist ein Rentenpunkt 2026 wert?

Seit 1. Juli 2026 bringt ein Entgeltpunkt 42,52 € Monatsrente, vorher 40,79 €, in Ost und West gleich. Wer ein Jahr genau das Durchschnittsentgelt verdient, erhält einen Punkt; mit 55.000 € brutto sind es 1,0588 EP. Das Durchschnittsentgelt 2026 ist noch vorläufig.

Welchen Betrag aus der Renteninformation trage ich ein?

Die Altersrente aus den bislang erreichten Anwartschaften, nicht die Hochrechnung. Künftige Beiträge erfassen Sie hier separat. Gutgeschriebene Kindererziehungszeiten sind im Betrag enthalten. Die Renteninformation kommt jährlich ab 27 Jahren und fünf Beitragsjahren, ab 55 alle drei Jahre die ausführlichere Rentenauskunft.

Wie hoch ist der Abschlag bei Rente mit 63?

0,3 % je Monat vor der Regelaltersgrenze, für Jahrgang 1964 also 14,4 %, dauerhaft. Der Rechner geht von der Altersrente für langjährig Versicherte aus, die 35 Jahre Wartezeit voraussetzt. Ohne Abschlag früher gehen können besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren: Jahrgang 1960 mit 64 Jahren und 4 Monaten, ab Jahrgang 1964 mit 65.

Lohnt es sich, später in Rente zu gehen?

Jeder Monat nach der Regelaltersgrenze bringt 0,5 % Zuschlag. Schiebt die Standardrentnerin aus Beispiel 1 den Rentenbeginn um ein Jahr auf, erhält sie 6 % mehr: 2.028,20 € statt 1.913,40 € brutto.

Was bringt die Mütterrente III?

Für vor 1992 geborene Kinder zählen 36 statt 30 Monate Erziehungszeit, also rund 3 statt 2,5 EP. Bei Rentenbeginn August 2026 rechnet der Rechner 2,4990 EP oder 106,26 € je Kind, bei Beginn Oktober 2027 2,9988 EP oder 127,51 €. Laufende Renten erhalten ab 1. Januar 2027 einen Zuschlag von 0,5 persönlichen EP je Kind, der 2028 grundsätzlich ohne Antrag rückwirkend ausgezahlt werden soll.

Was zahle ich als Rentner für Kranken- und Pflegeversicherung?

In der KVdR (Voraussetzung: neun Zehntel der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich versichert) sind es bei 1.913,40 € Rente 167,42 € plus 68,88 € Pflege, kinderlos 80,36 €. Privat Versicherte zahlen ihren Beitrag selbst: Bei 600 € gibt es 167,42 € Zuschuss, für die Pflege keinen.

Muss ich auf meine Rente Steuern zahlen?

Steuerpflichtig ist der Besteuerungsanteil, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt; der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 €. Der Rechner nimmt die Rente als einzige Einkunft an. Splitting, Betriebsrente, Mieten, Zinsen und Kirchensteuer ändern das Ergebnis. Nicht abgebildet ist, dass der steuerfreie Teil ab dem Jahr nach Rentenbeginn in Euro festgeschrieben wird und spätere Erhöhungen voll steuerpflichtig sind. Die Zahl ist nur eine grobe Orientierung.

Quellen

  1. Deutsche Rentenversicherung — FAQ Rentenanpassung 2026 (Rentenwert 40,79 € → 42,52 €)
  2. Deutsche Rentenversicherung — Sozialversicherungsrechengrößen 2026 (Durchschnittsentgelt, Beitragsbemessungsgrenzen)
  3. Deutsche Rentenversicherung — Meine Post von der Rente: Renteninformation, Rentenauskunft, Kontenklärung
  4. Deutsche Rentenversicherung Rheinland — Fachinformation 02/2026: Mütterrente III
  5. Deutsche Rentenversicherung — Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
  6. Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt — Broschüre Renten und Steuern (Stand 07/2026)

Der Rentenrechner liefert eine unverbindliche Schätzung und ersetzt weder eine Rentenauskunft noch eine Renten- oder Steuerberatung. Verbindliche Werte erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung, etwa über deren kostenlose Beratung.