Elterngeld-Rechner 2026
Der Elterngeld-Rechner schätzt Ihr Elterngeld für ein Kind, das 2026 geboren wird. Aus Ihrem Bruttogehalt vor der Geburt ermittelt er das Elterngeld-Netto nach den Pauschalen des Bundeselterngeldgesetzes, die Ersatzrate und die Monatsbeträge für Basiselterngeld und ElterngeldPlus – auch wenn Sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten. Geschwisterbonus, Mehrlinge und die Einkommensgrenze sind eingebaut.
Aktualisiert
Ergebnis
- ElterngeldPlus pro Monat
- Elterngeld-Netto vor der Geburt
- Elterngeld-Netto nach der Geburt
- ErsatzrateRichtet sich nach dem Netto vor der Geburt
- Basiselterngeld (Monate)Für einen Elternteil; zusammen 12 + 2 Partnermonate
- Basiselterngeld insgesamt
- ElterngeldPlus (Monate)Ein Basismonat entspricht zwei Plus-Monaten
- ElterngeldPlus insgesamt
- Steuern pro Monat (pauschal)Nur bei Eingabe als Brutto
- Sozialabgaben pro Monat (pauschal)Nur bei Eingabe als Brutto
- Anspruch
- Hinweis
| Variante | Monate | Pro Monat | Insgesamt |
|---|
Die Ergebnisse sind Schätzungen. Die Methodik finden Sie weiter unten.
So nutzen Sie den Rechner
- Brutto wählen und das durchschnittliche laufende Monatsbrutto der zwölf Monate vor der Geburt (bei der Mutter: vor dem Mutterschutz) eingeben, ohne Weihnachtsgeld oder Boni. Kennen Sie Ihr Elterngeld-Netto schon, etwa aus einem Bescheid, wählen Sie Netto.
- Arbeiten Sie während des Elterngelds in Teilzeit, das Brutto nach der Geburt eintragen.
- Steuerklasse, Kinderfreibeträge älterer Kinder und Kirchensteuerpflicht angeben.
- Geschwisterbonus, Mehrlinge und „alleinerziehend“ ankreuzen, falls zutreffend.
- Unter „Erweiterte Optionen“ die Versicherungspflicht, den Zusatzbeitrag und das zu versteuernde Einkommen für die Einkommensgrenze prüfen.
So rechnet der Rechner
Elterngeld-Netto
Das Elterngeld-Netto ist nicht das Netto Ihrer Gehaltsabrechnung. Vom Brutto werden pauschal abgezogen:
- 102,50 € (ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags);
- Lohnsteuer und Soli nach dem Programmablaufplan, der am 1. Januar des Jahres vor der Geburt galt – für Geburten 2026 also der PAP 2025, ohne Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung;
- Kirchensteuer einheitlich mit 8 %, auch in 9-%-Ländern;
- Sozialabgaben als Pauschalen ohne Bemessungsgrenze: 9 % Kranken- und Pflege-, 10 % Renten-, 2 % Arbeitslosenversicherung, jeweils nur bei Versicherungspflicht.
Im Übergangsbereich (603,01 bis 2.000 €) setzt der Rechner die Pauschalen auf eine reduzierte Bemessungsgrundlage an, ein Minijob bis 603 € bleibt ohne Abzüge. Maßgeblich ist die Steuerklasse, die in den meisten Monaten des Bemessungszeitraums galt. Ihr echtes Netto zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
Ersatzrate und Grenzen
- 67 % bei einem Elterngeld-Netto von 1.000 bis 1.200 €.
- Darüber sinkt die Rate um 0,1 Punkte je 2 € bis auf 65 %, ab 1.240 €.
- Darunter steigt sie um 0,1 Punkte je 2 € bis auf 100 %.
- Basiselterngeld: mindestens 300 €, höchstens 1.800 €. ElterngeldPlus: mindestens 150 €, höchstens die Hälfte des Basiselterngelds ohne Einkommen nach der Geburt.
Mit Teilzeit ersetzt das Elterngeld den Verlust: Ersatzrate × (Netto vorher, höchstens 2.770 €, minus Netto nachher).
Geschwisterbonus: +10 %, mindestens 75 € (Plus: 37,50 €). Mehrlinge: +300 € je weiteres Kind (Plus: 150 €). Einkommensgrenze: Für Geburten ab 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen im letzten Veranlagungsjahr vor der Geburt 175.000 € übersteigt – bei Paaren zusammen, bei Alleinerziehenden allein.
Nicht abgebildet: ausgeklammerte Monate (Mutterschutz, Krankheit in der Schwangerschaft, früheres Elterngeld), schwankendes Einkommen, Selbstständige, Steuerklassenwechsel, Faktorverfahren, Steuerklasse VI und pauschal besteuerte Nebenjobs, die Minijob-Grenze von 556 € für Monate aus 2025, Anrechnung von Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss und anderen Entgeltersatzleistungen, Frühchen-Monate sowie die Prüfung der Bonusvoraussetzungen.
Rechenbeispiele
1. 3.000 € brutto, Steuerklasse I
Steuern 306,50 €, Sozialabgaben-Pauschalen 630,00 €, Elterngeld-Netto 1.961,00 €. Bei 65 % ergibt das 1.274,65 € Basiselterngeld oder 637,33 € ElterngeldPlus. Mit Kirchensteuer: Netto 1.936,48 €, Basiselterngeld 1.258,71 €.
2. Teilzeit nach der Geburt
4.000 € brutto vorher (Netto 2.514,50 €), 1.500 € brutto in Teilzeit (Netto 1.084,35 €): 929,60 € Basiselterngeld oder 817,22 € ElterngeldPlus. Weil Plus doppelt so lange läuft, sind das 19.613,28 € in 24 Monaten statt 11.155,20 € in 12 Monaten.
3. Geschwister und Zwillinge
1.500 € Elterngeld-Netto mit Geschwisterbonus: 975,00 € + 97,50 € = 1.072,50 €. Zwillinge bei 2.500 € Netto: 1.925,00 €, also 300 € über dem Einzelkindbetrag.
Basiselterngeld nach Brutto (Klasse I, ohne Kirchensteuer)
| Brutto/Monat | Elterngeld-Netto | Basiselterngeld |
|---|---|---|
| 2.000 € | 1.380,00 € | 897,00 € |
| 2.500 € | 1.673,92 € | 1.088,05 € |
| 3.000 € | 1.961,00 € | 1.274,65 € |
| 4.000 € | 2.514,50 € | 1.634,43 € |
| 5.000 € | 3.040,42 € | 1.800,00 € |
Bei kleinem Einkommen steigt die Rate: 800 € Netto ergeben 77 % und 616,00 €.
Basis, Plus oder Partnerschaftsbonus?
- Partnermonate: Zusammen haben Eltern 12 Monate Basiselterngeld plus 2 Partnermonate. Wer Elterngeld bezieht, nimmt mindestens 2 und höchstens 12 Basismonate. Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag erhalten alle 14 Monate, wenn der andere Elternteil nicht mit ihnen wohnt.
- Gleichzeitiger Bezug: Basiselterngeld beider Eltern gleichzeitig ist nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate möglich; Ausnahmen gelten etwa bei Mehrlingen, Frühgeburten und Behinderung.
- Zeitrahmen: Basiselterngeld gibt es bis zum 14. Lebensmonat, ElterngeldPlus bis zum 32., wenn es ab dem 15. ohne Lücke bezogen wird. Ohne Einkommen ist Plus halb so hoch und läuft doppelt so lange; mehr Geld insgesamt bringt es nur mit Teilzeit.
- Partnerschaftsbonus: Arbeiten beide gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden, erhält jeder 2 bis 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus in aufeinanderfolgenden Lebensmonaten. Die Tabelle rechnet ihn mit Ihrem Plus-Betrag; tragen Sie dafür Ihr Teilzeit-Brutto ein.
- Mutterschaftsgeld: Monate mit Mutterschaftsleistungen gelten als Basismonate der Mutter. Kindergeld wird nicht angerechnet (siehe Kindergeld-Rechner).
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Elterngeld maximal?
Basiselterngeld beträgt höchstens 1.800 € im Monat, ElterngeldPlus 900 €. Erreicht wird das ab rund 2.770 € Elterngeld-Netto, bei 5.000 € brutto in Klasse I also schon. Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag kommen hinzu.
Warum weicht mein Elterngeld-Netto von der Gehaltsabrechnung ab?
Das Gesetz rechnet mit Pauschalen: Steuer nach dem Tarif des Vorjahres der Geburt, 8 % Kirchensteuer und feste Sätze von zusammen bis zu 21 % für die Sozialversicherung statt Ihrer tatsächlichen Beiträge.
Bringt ein Steuerklassenwechsel mehr Elterngeld?
Eine günstigere Klasse erhöht das Elterngeld-Netto: Bei 3.000 € brutto ergibt Klasse III 1.443,55 € Basiselterngeld, Klasse V 1.058,53 €. Es zählt aber nur die Klasse, die in den meisten Monaten des Bemessungszeitraums galt.
Bis wann muss ich Elterngeld beantragen?
Elterngeld wird schriftlich bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes beantragt und rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat, in dem der Antrag eingeht (§ 7 BEEG) gezahlt. Stellen Sie den Antrag daher bald nach der Geburt.
Muss ich Elterngeld versteuern?
Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht also den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen, was bei der Einkommensteuer zu einer Nachzahlung führen kann.
Was gilt für Minijobber und Geringverdiener?
Bei einem Minijob gilt das Brutto als Netto. Mit 500 € ergibt sich eine Ersatzrate von 92 % und 460,00 € Basiselterngeld. Ohne Einkommen vor der Geburt gibt es den Mindestbetrag von 300 €.
Quellen
- BMBFSFJ – Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“
- § 2 BEEG – Höhe des Elterngeldes (dejure.org)
- § 2e BEEG – Abzüge für Steuern (dejure.org)
- § 4 BEEG – Bezugsdauer, Partnermonate, gleichzeitiger Bezug (dejure.org)
- § 4b BEEG – Partnerschaftsbonus (dejure.org)
- Arbeitskammer des Saarlandes – Elterngeld und Elternzeit, Stand 2/2026
Der Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung für Geburten im Jahr 2026 und ist nicht der offizielle Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums. Verbindlich ist allein der Bescheid Ihrer Elterngeldstelle.